Botulinum Toxin A (Botox) bei Zähneknirschen

Bruxismus ist ein unbewusster, nicht natürlicher Gebrauch des Kauorgans der tagsüber und vor allem nachts auftritt. Er ist gekennzeichnet durch kraftvolles Zusammenpressen/Knirschen der Zähne durch Kontraktion der Kaumuskulatur.

Folgen eines ständigen Pressens/Knirschens können chronische Kopfschmerzen, Kieferschmerzen, Ohrschmerzen und Kieferblockaden. Desweiteren können Schäden an den Zähnen und dem Zahnschmelz auftreten.

 

Was bewirkt eine Behandlung der Kaumuskulatur mit Botulinum?

  • Erhebliche Verminderung der Beisskraft und Abnahme der Muskelgröße. Dadurch verringern sich schon nach wenigen Tagen die Beschwerden und mögliche Schäden können reduziert werden
  • Verminderte Freisetzung schmerzverursachender Substanzen wie z.B. Serotonin und Substanz P

 

Wie und wie oft wird die Behandlung durchgeführt?

  • Die Behandlung erfolgt ambulant und ist durch das dünnen Injektionsmaterial nahezu schmerzfrei und dauert etwa 15min
  • Bei starken Beschwerden und starken Kaumuskeln ist meist eine zweite Behandlung nach 6-9 Monaten notwendig.
  • Zur Aufrechterhaltung der relativen Muskelentspannung können im Anschluss weitere Behandlungen (1.-2x/Jahr) notwendig werden.

 

Welche Risiken gibt es?  Was muss ich beachten?

  • Kein Eingriff am Körper ist frei von Risiken und Nebenwirkungen. Mögliche Nebenwirkungen und Folgen sind:
    • Müdigkeit, grippeähnliche Symptome
    • Juckreiz und Ausschlag im Bereich der Injektionsstellen
    • Sehr selten Lähmungen von Muskeln im Bereich des Mundes (nicht von Dauer)
  • Sie sollten am Tag der Behandlung keinen Sport treiben und die Injektionsstellen nicht übermäßig berühren/massieren o.ä.
  • Alle physiologischen Funktionen wie Kauen, Beißen und Sprechen bleiben durch die Behandlung unberührt und sind nicht eingeschränkt
  • Die volle Wirkung tritt erst nach ca. 14 Tagen ein, die Sie durch Abnahme Ihrer Beschwerden bemerken

 

Zahlt meine Krankenkasse die Behandlung mit Botulinum?

  • Private Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten häufig.
  • Bei gesetzlich Versicherten Patienten kann gemeinsam ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Manchmal werden Teile der Kosten durch die Versicherungen übernommen.

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